Formal wird im EC 2 zwischen dem Bemessungswert der Verankerungslänge lbd und der sogenannten Ersatzverankerungslänge lb,eq unterschieden. Dies war bisher in Deutschland nicht üblich und ist aus Sicht des Verfassers auch nicht praxisgerecht. Daher wird an dieser Stelle die bisher auch übliche Berechnung mit der vom Ende der Biegeform gemessenen Verankerungslänge lb,eq empfohlen. Diese Vorgehensweise wird im EC 2 als „vereinfachte Alternative“ bezeichnet. Die im EC 2 hier verwendeten Beiwerte und werden zum Beiwert zusammengefasst und in Tafel 8.62 beschrieben. Die Ersatzverankerungslänge ist dem Bemessungswert äquivalent
Im Folgenden wird die Ersatzverankerungslänge berechnet.
Ersatzverankerungslänge
Ersatzverankerungslänge (ist dem Bemessungswert äquivalent)